Die wichtigsten Vorschriften & Gesetze zu Lärm
zu den Merkblättern und Gesuchsformularen
Nachtruhe
Allg. Polizeiverordnung der Stadt Zürich | Art. 19
Die Nachtruhe dauert von 22.00 bis 07.00 Uhr. Während der Sommerzeit dauert sie am Freitag und am Samstag jeweils von 23.00 bis 07.00 Uhr.
Grundsatz
Allg. Polizeiverordnung der Stadt Zürich | Art. 20
Störendes Verhalten im Freien ist während der Nachtruhe verboten.
Lärm aus Gastrobetrieb
Allg. Polizeiverordnung der Stadt Zürich | Art. 20
Wenn die Nachtruhestörungen von einer Bar, Restaurant oder Club ausgehen, kann die Polizei den Betrieb für die betreffende Nacht schliessen.
Lautsprecher im Freien
Allg. Polizeiverordnung der Stadt Zürich | Art. 23
Lautsprecher im Freien müssen durch die Polizei bewilligt werden.
Toleranzzeit
Verordnung zum Gastgewerbegesetz | Art. 8
Die Gäste sind beim Eintritt der Schliessungsstunde zum Verlassen der Gastwirtschaft aufzufordern, und die Gäste müssen die Gastwirtschaft innert 30 Minuten verlassen. In dieser Zeit dürfen sie nicht mehr bedient werden.