Immer schön sauber bleiben!
9 von 10 Zürcherinnen sind zufrieden mit der Sauberkeit ihrer Stadt. Dies haben wir nicht nur dem ausgezeichneten Abfallmanagement, sondern auch den Menschen zu verdanken, die ihren Abfall konform entsorgen. Trotzdem kommt es in der Nacht in gewissen Ballungsgebieten vermehrt zu Littering und Freipinkeln. Dem Harndrang wird in der Nacht gerne – vor allem von Männern – im Freien nachgegeben. Dabei handelt es sich ganz klar um unnötige Begleiterscheinungen des Nachtlebens, und die haben nichts mit einer guten Feier zu tun.
Was kann ich tun ...

Weiterführende Informationen
Littering Toolbox
www.littering-toolbox.ch
CHF 80.– Busse für Wildpinkler und Abfall-Wegschmeisser
Ja, Freipinkeln ist unter Strafe gestellt: Beeinträchtigung von öffentlichem und privatem Eigentum (Art. 10)
Hierunter fallen das Ausscheiden von Urin und Kot, aber auch das Erbrechen und Wegwerfen von Flaschen, Büchsen, Verpackungsmaterial etc. (Littering). Dieser Tatbestand gilt sowohl für den öffentlichen wie für den privaten Grund. Es braucht keinen Strafantrag. (Allgemeine Polizeiverordnung (APV) Immissionsschutz | Ziffer 3402.00A)
«Die 24-Stunden-Gesellschaft ist in Sachen Abfall eine grosse Herausforderung. Dennoch gelingt es der Stadtreinigung täglich, die sprichwörtliche Sauberkeit Zürichs wiederherzustellen.»

«Irgendwann musst auch du»
107 ZüriWCs, über 1000 öffentliche Toiletten im ganzen Kanton, diverse Möglichkeiten, im nächsten Lokal nett zu fragen, ob du mal auf die Toilette kannst – und du pinkelst deinem Nachbar vor die Haustür? Echt jetzt?
